Tageslichtnutzung und Kunstlicht

Bei der Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden spielt der Energiebedarf für die künstliche Beleuchtung bei Nichtwohngebäuden eine große Rolle.

Wie bei jeder Anlagentechnik hängt auch die Energiemenge für den Betrieb der Beleuchtungsanlage zunächst von baulichen Parametern ab.

Die Tiefe und Höhe eines Raumes, die Anordnung, Verteilung und Größe der Fensterflächen, die Art des Sonnenschutzes und nicht zuletzt die Farbe und Be­­schaffenheit der Innenoberflächen be­­stimmen die Quantität und Qualität der Tageslichtnutzung. Durch den Einsatz tageslichtlenkender Systeme wird das einfallende Tageslicht gleichmäßiger in der Raumtiefe verteilt.

Die Orientierung der Fensterflächen ist abhängig von dem Zweck, der mit dem transparenten Bauteil verfolgt wird.

Die nicht messbare Qualität einer spezi­fischen Blickbeziehung nach außen ist nicht vergleichbar mit der messbaren Größe des Energiebedarfs, der mit der Größe und Orientierung der Fensterfläche zusammenhängt.

Während im Wohnungsbau eindeutig die Südorientierung der Fenster energetisch zu bevorzugen ist, können im Nichtwohnungsbau derartige pauschale Aussagen nicht getroffen werden.

Bei Wohngebäuden ist die Reduzierung der winterlichen Wärmeverluste durch Fens­­ter auf der Nord­­seite maßgebliche Ein­­flussgröße für die Energiebilanz, weshalb Größe und Orientierung der Öffnungen in dieser Hinsicht optimiert werden. In ei­­nem Bürogebäude hingegen ist aufgrund der hohen Anforderungen an die Raumausleuchtung während einer langen täglichen Nutzungsdauer eher eine großzügige Bemessung der Fen­­ster auf der Nordseite sinnvoll. Die Re­­duktion des Wärmeeintrages im Sommer und die gleichmäßige Versorgung mit Ta­­geslicht spielen hier energetisch gesehen eine wesentlich größere Rolle als die Re­­duk­­tion der Wärmeverluste.

Das Optimum des Fensterflächenanteils ist also abhängig von der Himmelsrichtung und der Art der Raumnutzung. Die je­­weiligen Abhängigkeiten der einzelnen Pa­­rameter lassen sich jedoch nicht pauscha­lieren, vielmehr sind sie für jeden Einzelfall unter den spezi­­fischen Randbedingungen zu überprüfen.

Primärenergiebedarf eines Standard-Büroraumes in Abhängigkeit vom Fensterflächenanteil (Dämm­standard EnEV, Südfenster mit außen liegendem Sonnenschutz, Beheizung mit Gasbrennwertgerät, Kühlung mit Kompressionskältemaschine)


Kunstlicht

Bei der Planung von Kunstlicht sind As­­pekte der Ergonomie, der Ästhetik und des Energieverbrauchs von Bedeutung. An dieser Stelle werden ausschließlich die energetischen Auswirkungen betrachtet. Der Energiebedarf von Kunstlicht wird bestimmt durch die sogenannte Laufzeit der Beleuchtungskörper, dem direkten und indirektem Lichtanteil, der Technologie der Leuchte, der Lampenart und der Regelung.

Die Laufzeit kann durch eine optimierte Nutzung des Tageslichtes in Verbindung mit einer bedarfs-und präsenzgesteuerten Regelung des Kunstlichteinsatzes re­­duziert werden. Häufig wird die künstliche Beleuchtung so ausgelegt, dass der zu beleuchtende Bereich nicht direkt sondern indirekt über Reflexion des Lichtes an den Raumoberflächen ausgeleuchtet wird. Die Gründe hierfür sind eine gleichmäßige und weitgehend blendfreie Be­­leuchtung, sowie die Schaffung einer spezifischen Beleuchtungsatmosphäre. Häufig wird dabei vergessen, dass hohe Indirektanteile zu einer Erhöhung der Be­­leuchtungsleistung und damit zu einer Erhöhung des Strombedarfs um etwa 20 % beitragen. Die gebräuchlichsten Lampenarten im Gebäudeinnenbereich sind in der Reihenfolge ihrer Effizienz Leuchtstofflampen, LED, Halogenlampen und Glühlampen. Leuchtstofflampen werden mit einem Vorschaltgerät betrieben. Ein elektronisches Vorschaltgerät (EVG) bringt im Vergleich zu einem konventionellen Vorschaltgerät bereits eine Energieeinsparung von ca. 20 %. Durch ta­­geslichtabhängiges Dimmen, wie es bei EVGs möglich ist, können nochmals bis zu 50 % des Energiebedarfs eingespart werden.

Die Effizienz einer Beleuchtungsanlage ist u.a. abhängig vom Beleuchtungskonzept. Indirekte Beleuchtung ist bei gleicher Beleuchtungsstärke immer mit einem höheren Stromverbrauch verbunden. Die Anforderungen an die Beleuchtungsanlage sind in DIN EN 12665 »Licht und Beleuchtung – Grundlegende Begriffe und Kri­terien« und DIN EN 12464 »Beleuchtung von Arbeitsstätten« beschrieben (z. B. 500 lx Nennbeleuchtungsstärke am Büroarbeitsplatz).
a Direkte Beleuchtung
b Indirekte Beleuchtung
c Direkt mit arbeitsplatzbezogener Zusatz­beleuchtung
d Arbeitsplatzbezogene Beleuchtung mit indirekter Grundbeleuchtung

Energetische Bewertung – Beleuchtung
(Fensterflächenanteil 50 %, helle Oberflächen, Raumtiefen 5 m, Büronutzung, 100 m2 Nettogrundrissfläche)

Leistung und jährlicher Verbrauch von unterschiedlichen Beleuchtungsanlagen

Autoren:
Clemens Richarz, Prof. Dipl.-Ing., Architekt, Energieberater
Christina Schulz, Dipl.-Ing., Architektin, Energieberaterin
Friedemann Zeitler, Dipl.-Ing., Architekt, Energieberater, Bausachverständiger

 

Den vollständigen Beitrag finden Sie in Opens external link in new windowDETAIL Praxis Energetische Sanierung

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